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Wettkampf, Training, Ausbildung

Trainingsteilnahme nur mit 2G-Plus

Veröffentlicht: 06.01.2022
Autor: Verena Löchel

Zutritt zum Hallenbad nur geimpfte oder genesene mit aktuellem negativen Testnachweis

Ab sofort gilt für das Training im Hallenbad Haaren die 2G-Plus Regelung. So heißt es auf der Seite des Hallenbades Haaren:

"Für den Besuch des Hallenbades gilt ab dem 28.12.2021 die 2-G-PLUS-Regel!

Der Besuch des Hallenbades ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Zusätzlich muss mindestens ein tagesaktueller Antigenschnelltest vorgelegt werden!

Bringen Sie deshalb bitte einen Genesenennachweis oder einen  Impfnachweis, ein Ausweisdokument sowie den tagesaktuellen TESTNACHWEIS (24 Std., PCR-Test 48 Std.) mit.

Diese Regelung gilt in den Winterferien für alle Personen jeglichen Lebensalters. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt."

Demnach muss ein Test einer offiziellen Teststelle vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein darf.

Dies gilt für alle Trainingsteilnehmerab 16 Jahren!

Euer DLRG-Team

 

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